Corona-Sonderprämie auch für die Hauswirtschaft

Corona-Prämie auch für die Hauswirtschaft

Bundestag und Bundesrat stimmten am 14. und 15. Mai 2020 für den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Bereits am 22. Mai 2020 veröffentlichten sie das Gesetz im Bundesgesetzblatt. Damit gilt die einmalige finanzielle Sonderleistung, gerne als Corona-Prämie bezeichnet, auch für die Hauswirtschaft (Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung).

Corona-Bonus: nur für Pflegende in Bayern

Von der Corona-Prämie abzugrenzen ist der Corona-Pflegebonus, auch Pflegebonus genannt. Dieser gilt ausschließlich für Bayern.
Beispielhaft stehen im Qualifikationsregister des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege folgende Berufe mit hauswirtschaftlichem Bezug:

  • Haus- und Familienpflegehelfer / Familienpflegehelferinnen, Familienbetreuer / Familienbetreuerinnen, auch die abgeschlossene Qualifikation zur
    zusätzlichen Betreuungskraft / Betreuungsassistent / Betreuungsassistentin) zählt dazu

Im Weiteren findet sich in ANLAGE 1:

  • Familienpfleger/in mit staatlichem Abschluss, Dorfhelfer/in mit staatlichem Abschluss
  • Fachhauswirtschafter/in für ältere Menschen

Nähere Informationen zu den Prämien erhalten Sie durch folgende Links:

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