NETZWERK „HAUSWIRTSCHAFTLICHE DIENSTLEISTUNGEN IM BKH“: Neue Verträge nach Sozialgesetzbuch

Der bkh hat einen neuen Rahmenvertrag nach § 132 SGB V für die Gewährung von Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und neue Gebührensätze ausgehandelt.

Am 31. Januar 2019 schloss der bkh mit der AOK Bayern einen neuen Vertrag. Er ist das Ergebnis aus vier intensiven, aber von Wertschätzung getragenen Verhandlungsrunden, zahlreichen Telefonaten und Schriftverkehr. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 gilt nun eine um
16,4 % höhere Vergütungspauschale.

Ebenso intensive Verhandlung mit den Ersatzkassen, vertreten durch den vdek Bayern, mündeten am 28. Februar 2019 in einen gemeinsamen Vertrag. Ab März 2019 gilt hier dieselbe Vergütungspauschale.

Beide Verträge sehen ergänzend zum Kilometergeld Wegepauschalen vor sowie Zeitzuschläge für Arbeit nachts oder an Sonn– und Feiertagen. Es gelang darüber hinaus, kurze Laufzeiten zu verhandeln.

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Melden Sie sich gerne bei
Netzwerkleiterin Sieglinde Ausfelder,
e-Mail: s.ausfelder@bkhplus.de

Die Erbringung von Haushaltshilfe ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse und bedarf vorheriger Genehmigung. Mitglieder des bkh-Netzwerks sind von den Krankenkassen als kompetente Kooperationspartner anerkannt und erfüllen alle Kriterien des Leistungskatalogs.

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