Tarifpaket 2020 für Privathaushalte – jetzt bestellen

Unter strengsten (Corona-)Schutzmaßnahmen konnte der bkh e.V. am 14. Mai 2020 nach einer mehrstündigen Verhandlungsrunde einen neuen Entgelt- und Manteltarifvertrag für hauswirtschaftliche Beschäftigte in Privathaushalten und in haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen mit Vertreterinnen des VerbraucherService Bundesverband im KDFB. e.V. als Arbeitgeberverband eine Einigung vertraglich beschließen. 

Die Tarifrunde war trotz der Erschwernisse von gegenseitigem Respekt und guter Gesprächskultur geprägt. Somit konnte ein guter Austausch, auch zur derzeitigen Einsatzbereitschaft der Beschäftigten im Rahmen der Pandemie-Situation, stattfinden.

Keine Nullrunde für hauswirtschaftliche Beschäftigte

“Wir gehören nicht nur zu den systemrelevanten Berufen, sondern haben darüber hinaus pandemiebedingt deutlich mehr zu beachten und umzusetzen. Im Bereich Hygiene, beim Erledigen von Einkäufen, der Essenszubereitung und auch bei der Betreuung und Begleitung von Kindern und hilfebedürftigen Menschen”, so bkh-Vorsitzende Kappler.

Folgende Verbesserungen und Neuerungen konnten wir für Sie erreichen:  

Entgelt für Beschäftigte in Privathaushalten

3 %-lineare Lohnerhöhung rückwirkend zum 01.04.2020.

Urlaub

Hier kam es zu einer Angleichung: für alle hauswirtschaftlichen Beschäftigten beträgt der jährliche Urlaubsanspruch 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche (36 Tage bei einer 6-Tage-Woche).

Ballungsraumzulage

Deutliche Verbesserungen konnten im Bereich Ballungsraumzulage erzielt werden: In Großstädten beträgt der neue Grundbeitrag jetzt 130,67 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von knapp 28 %. Beschäftigte in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern erhalten einen monatlichen Zuschuss von 98,00 Euro.

Zudem wurde in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, in denen die Lebenshaltungskosten ebenfalls deutlich steigen, ein monatlicher Zuschuss von 32,67 Euro beschlossen. Diese Wohngeldzulage stellt eine absolute Neuerung in der Tariflandschaft dar.

Azubis

Ein großes Plus können hauswirtschaftliche Auszubildende künftig auf ihrem Lohnzettel finden. In allen 3 Ausbildungsjahren haben wir uns auf eine Lohnsteigerung von 12 % verständigt. Denn Auszubildende werden zwar als anzulernende, aber trotzdem als volle Arbeitskraft in allen Bereich zum Einsatz.

Sonderzahlung

Der bkh hatte mit seiner Forderungsstrategie auf die Erhöhung des laufenden Monatsentgelts gesetzt. Deshalb hat er sich in den diesjährigen Verhandlungen auf die Einstellung der Einmalzahlung des Urlaubsgeldes eingelassen. In vielen anderen Branchen ist dies schon vor Jahren geschehen. Die im November geleistete jährliche Sonderzahlung konnte im Gegenzug dafür in voller Höhe beibehalten werden.

Mit Tarifabschlüssen in allen anderen Branchen ist frühestens zum Herbst dieses Jahres zu rechnen. Deshalb verständigten sich die Beteiligten dieser Tarifrunde auf eine einjährige Laufzeit. Also bis 31.03.2021.


Tarifpaket “Privathaushalte” hier anfordern

Das Infopaket „Tarifvertrag Privathaushalt“ können Sie gegen eine Schutzgebühr von 15 Euro anfordern.
bkh-Mitglieder erhalten das Infopaket kostenlos.

Aus- und Fortbildung im Bereich Hauswirtschaft lohnt sich

Bereits 2018 haben die Tarifpartner gemeinsam beschlossen, dass Beschäftigte durch regelmäßige Fortbildung ein Zertifikat erlangen können. Der kontinuierliche Bildungsnachweis dient der  Professionalisierung und ermöglicht außerdem eine schnellere tarifliche Höherstufung. Den zwischen den beiden Vertragsparteien beschlossenen Bildungsleitfaden und das dazugehörige Zertifizierungssystem veröffentlichen wir demnächst ausführlich auf unserer Webseite.

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