Neuer Abschluss für Haushaltshilfeleistungen nach SGB mit der AOK Bayern für 2020

Neue Gebührenvereinbarung für Haushaltshilfe nach SGB mit der AOK Bayern

Der bkh Berufsverband hat mit der AOK Bayern am 6. Februar 2020 neue Kooperationsverträge nach 132 SGB V für Haushaltshilfeleistungen in Bayern geschlossen. Die neuen attraktiven Konditionen können bkh-Mitglieder bayernweit nutzen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie haben eine hauswirtschaftliche Ausbildung und sind interessiert, als Selbstständige mit Kostenträgern nach Sozialgesetzbuch zusammenzuarbeiten?
Melden Sie sich gerne bei uns.

Geeignete Ansprechpartnerinnen sind:
Carmen Kappler, carmen.kappler@bkhev.de und
Sieglinde Ausfelder, s.ausfelder@bkhplus.de

Wir freuen uns auf Sie.

Die Erbringung von Haushaltshilfe ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse und bedarf vorheriger Genehmigung. Mitglieder des bkh-Netzwerks sind von den Krankenkassen als kompetente Kooperationspartner anerkannt und erfüllen alle Kriterien des Leistungskatalogs.

Sie sind noch nicht Mitglied? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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