Seit 1964 schließt der bkh Entgelt- und Manteltarifverträge für hauswirtschaftliche Angestellte in Privathaushalten und haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen. Seit 2006 verhandeln wir darüber hinaus Rahmenverträge nach Sozialgesetzbuch (SGB) und Vergütungsvereinbarungen für Selbstständige in den Bereichen Haushaltshilfe, hauswirtschaftliche Versorgung, Alltagsbegleitung.
Damit setzt sich der bkh aktiv für eine bessere Entlohnung im Berufssektor Hauswirtschaft – speziell im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen – ein.
Tarifverträge
Mantel- und Entgelttarifverträge geben Sicherheit und Orientierung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende gleichermaßen. Derzeit bestehen Verträge für Angestellte in Privathaushalten und haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen.
Privathaushalte
Die Tarifverträge sind im gesamten Bundesgebiet anwendbar.
Die Verträge sind auch in der Vergütungsaufstellung des STMELF und im Tarifregister, das beim BMAS geführt wird, gelistet.
Im März wurde ein neuer Entgelt- und Manteltarifvertrag ausgehandelt. Er gilt ab 01.04.2023 und kann frühestens zum 31.03.2025 gekündigt werden.
Das Tarifpaket “Privathaushalt” mit den derzeit gültigen Tarifverträgen für Angestellte in Privathaushalten und haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen sowie umfangreichen Informationsmaterialien zum aktuellen Arbeits- und Tarifrecht steht bkh-Mitgliedern und Fördermitgliedern kostenlos zur Verfügung.
Für Nichtmitglieder erheben wir eine Gebühr von 15,00 Euro.
Verträge mit Leistungsträgern
Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung
Der bkh schließt für selbstständige hauswirtschaftliche Fachkräfte mit Krankenkassen Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen gem. § 132 Abs. 1 SGB V über die Erbringung der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und § 24h SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Wir unterstützen unsere Mitglieder außerdem bei Abrechnungsmöglichkeiten mit der Pflegekasse in den Bereichen Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe sowie der professionellen Zusammenarbeit mit weiteren Leistungsträgern wie etwa dem Jugendamt.
Verträge nach Sozialgesetzbuch stehen ausschließlich bkh-Mitgliedern zur Verfügung.
Für die Nutzung der Verträge ist eine Mitgliedschaft im bkh-Selbstständigen-Netzwerk “Hauswirtschaftliche Dienstleistungen im bkh” notwendig.