Positionspapier der Hauswirtschaft an den Bundestagsausschuss für Haushalt und Finanzen zum Eckpunktepapier „Zukunft Pflege“

Aktueller Hintergrund

Im Dezember 2025 hat die Bund-Länder-AG zur Pflegereform das Eckpunktepapier „Zukunft Pflege“ veröffentlicht. Darin wird das Ziel formuliert, Prävention zu stärken, ambulante Versorgung auszubauen und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren.
Aus Sicht aller hauswirtschaftlichen Verbände, die im Deutschen Hauswirtschaftsrat e. V. organisiert sind, bleibt das Papier in der konkreten Ausgestaltung unvollständig, da eine zentrale präventionswirksame Versorgungsleistung nicht systematisch berücksichtigt wird: die professionelle hauswirtschaftliche Versorgung!

Die Sektion ‚Haushaltsnahe Dienstleistungen‘ im Deutschen Hauswirtschaftsrat e. V. hat daher Positionspapiere in drei Varianten entwickelt, fachspezifsch ausformuliert und adressiert.

Die Positionspapiere gingen mit der Aufforderung, sich für das Thema einzusetzen und der Bitte um einen Gesprächstermin an:
– die Mitglieder des Gesundheitsausschusses
– die Mitglieder des Ausschusses Arbeit und Soziales
– die Mitglieder des Haushaltsausschusses
– Frau Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit
– Frau Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales
– alle Gesundheitsministerinnen und –minister auf Landesebene

Das vorliegende Positionspapier ging im Februar 2026 an die Mitglieder im Bundestagsausschuss für Haushalt und Finanzen.

Hauswirtschaft als Schlüssel für eine zukunftsfähige Pflege

Positionspapier zur Weiterentwicklung des SGB XI

Executive Summary

Die Pflegeausgaben in Deutschland unterliegen einem anhaltenden strukturellen Wachstum. Treiber sind die demografische Entwicklung, der Fachkräftemangel, steigende stationäre Pflegequoten sowie langfristige Folgekosten der Angehörigenpflege für Sozial- und Rentensysteme. Das Eckpunktepapier „Zukunft Pflege“ greift diese Dynamik bislang nur unzureichend auf, da ein zentrales kostendämpfendes Steuerungsinstrument nicht systematisch genutzt wird: die professionelle hauswirtschaftliche Versorgung.

Hauswirtschaftliche Leistungen wirken frühzeitig, präventiv und vergleichsweise kostengünstig. Sie stabilisieren ambulante Pflegearrangements, verzögern Pflegegradanstiege und stationäre Unterbringungen, entlasten Pflegefachkräfte und sichern die Erwerbstätigkeit pflegender Angehöriger. Gleichzeitig sichern sie die Erwerbstätigkeit pflegender Angehöriger und wirken damit steuermindernden und sozialausgabensteigernden Effekten entgegen.

Aus haushaltspolitischer Sicht handelt es sich bei Hauswirtschaft nicht um eine konsumtive Sozialleistung, sondern um eine präventive Infrastrukturinvestition mit messbaren Folgekosteneffekten. Bereits moderate Investitionen entfalten mittel- und langfristig erhebliche Einsparpotenziale in der Pflegeversicherung, im Gesundheitssystem sowie bei kommunalen Sozialausgaben.

Nicht-Investitionen führen hingegen zu höheren Ausgaben in späteren, deutlich kostenintensiveren Versorgungsstufen. Ausgabensteuerung im Pflegebereich erfordert daher eine gezielte Vorverlagerung von Mitteln in hauswirtschaftliche Prävention.

Hauswirtschaft als Instrument nachhaltiger Ausgabensteuerung in der Pflege

1. Ausgangslage: Struktureller Ausgabendruck

Bundes-, Länder- und Kommunalhaushalte stehen im Pflegebereich unter erheblichem strukturellem Druck. Ursächlich hierfür sind steigende Ausgaben der Pflegeversicherung, der anhaltende Fachkräftemangel, eine wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen sowie zunehmende Altersarmut, insbesondere bei Frauen. Gleichzeitig wird mit der hauswirtschaftlichen Versorgung ein wirksames Instrument zur Ausgabenbegrenzung bislang nicht genutzt. Wer in diesem Bereich nicht investiert, verzichtet bewusst auf eine frühzeitige und steuerbare Form der Kostenkontrolle.

2. Hauswirtschaft ist keine Sozialleistung, sondern Ausgabensteuerung

Hauswirtschaftliche Leistungen sind kein nachrangiger Zusatz, sondern ein finanzpolitisches Instrument mit direkter Steuerungswirkung. Sie tragen zur Stabilisierung ambulanter Versorgungsstrukturen bei, verzögern stationäre Pflege, entlasten Pflegefachkräfte, sichern die Erwerbstätigkeit pflegender Angehöriger und reduzieren langfristig Sozialausgaben. Ihre Wirkung setzt früh an, ist gezielt einsetzbar und haushaltspolitisch kalkulierbar.

3. Fachkräftemangel und ineffizienter Mitteleinsatz in der Pflege

Der Mangel an Pflegefachkräften führt derzeit zu einer kostenintensiven Fehlverwendung öffentlicher Mittel. Pflegefachkräfte übernehmen weiterhin in erheblichem Umfang hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Dies verursacht hohe Kosten für pflegefremde Aufgaben, senkt die Produktivität, erhöht die Fluktuation und verstärkt die Überlastung der Fachkräfte. Pflege ohne eigenständige Hauswirtschaft ist daher keine Sparmaßnahme, sondern eine Kostenfalle.

4. Angehörigenpflege: Kurzfristig entlastend, langfristig kostenintensiv

Die Pflege durch Angehörige erscheint kurzfristig ausgabenneutral, erzeugt jedoch erhebliche mittel- und langfristige Folgekosten. Reduzierte Erwerbstätigkeit führt zu geringeren Steuereinnahmen, sinkenden Rentenansprüchen und steigenden Ausgaben für Grundsicherung im Alter. Pflege wird damit privatisiert, während die Folgekosten sozialisiert werden. Aus haushaltspolitischer Sicht ist frühes professionelles hauswirtschaftliches Eingreifen deutlich effizienter.

5. Handlungsempfehlungen und Forderungen für eine nachhaltige Ausgabenpolitik

  • Einrichtung gezielter Haushaltsansätze für hauswirtschaftliche Prävention
  • Bessere Verzahnung von Sozial-, Gesundheits- und Haushaltsplanung
  • Finanzierung und Evaluation wirkungsorientierter Modellprojekte wie „Stambulant”
  • Priorisierung eines effizienten Fachkräfteeinsatzes durch klare Aufgabenabgrenzung
  • Abkehr von kurzfristiger, scheinbarer Einsparlogik zugunsten langfristiger Ausgabenstabilität

6. Fazit

Die öffentlichen Haushalte werden nicht durch die Finanzierung hauswirtschaftlicher Leistungen belastet, sondern durch deren strukturelle Unterfinanzierung. Professionelle Hauswirtschaft ist eine der kosteneffizientesten Maßnahmen zur Begrenzung zukünftiger Pflege-, Gesundheits- und Sozialausgaben.

Anhang: Finanzielle Bewertung hauswirtschaftlicher Leistungen

1. Modellrechnung der Ausgaben

Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von rund 40 Euro und einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von drei Stunden pro Woche ergeben sich jährliche Kosten von etwa 6.240 Euro pro Person. Hochgerechnet auf rund 4 Millionen Haushalte mit Pflegebedürftigen entspricht dies einem derzeit überwiegend privat erbrachten Leistungsvolumen von knapp 25 Milliarden Euro pro Jahr.

Unter der Annahme einer realistischen Nutzungsquote der Pflegegelder von 30–50 % bei Personen mit Pflegegrad 1–2 oder pflegegradnahen Einschränkungen ergeben sich jährliche Systeminvestitionen zwischen rund 2,4 und 4 Milliarden Euro.

2. Einsparpotentiale

A. Verzögerung von Pflegegradanstiegen

Regelmäßige hauswirtschaftliche Unterstützung stabilisiert Alltag, Ernährung und Hygiene. Bereits eine einjährige Verzögerung des Übergangs von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 3 bei 100.000 Personen kann Einsparungen von über 840 Millionen Euro pro Jahr bewirken1.

B: Vermeidung von Krankenhausaufenthalten

Verbesserte Wohn- und Lebensbedingungen reduzieren Infektionen, Stürze und Dehydrierung. Schon eine Reduktion nicht indizierter Krankenhausaufenthalte um wenige Prozent würde Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich ermöglichen2.

C: Verzögerung stationärer Pflege

Ambulante hauswirtschaftliche Unterstützung ist deutlich günstiger als stationäre Versorgung. Eine einjährige Verzögerung der Heimaufnahme bei 100.000 Pflegebedürftigen kann Einsparungen von rund 940 Millionen Euro pro Jahr erzielen3.

Weniger Arbeitsausfälle, geringere gesundheitliche Belastungen und höhere Erwerbsbeteiligung wirken sich positiv auf Produktivität und Sozialversicherungssysteme aus, auch wenn dieser Nutzen nur schwer monetär zu beziffern ist.

3. Quantifizierter Nutzen

Hauswirtschaftliche Leistungen vermeiden oder verzögern kostenintensive Folgewirkungen. Dazu zählen verzögerte Pflegegradanstiege, reduzierte Krankenhausaufenthalte, spätere Heimeintritte sowie eine höhere Erwerbsbeteiligung pflegender Angehöriger. Beispielrechnungen zeigen Einsparpotenziale im hohen dreistelligen Millionenbereich pro Jahr.

4. Gesamteinschätzung

Kurzfristig gleichen sich Ausgaben und Einsparungen weitgehend aus. Mittel- und langfristig entfalten sich jedoch deutliche kumulative Effekte, die zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Pflege- und Sozialausgaben beitragen.


1 In Pflegegrad 2 erhält man 796 Euro pro Monat und in Pflegegrad 3 sind es 1497 Euro (Sachleistungsbudget). Dies entspricht einer Differenz von 701 Euro pro Pflegebedürftigen und Monat. Wird die Höherstufung um ein Jahr verzögert führt dies zu Einsparungen für die Pflegeversicherung in Höhe von 841,2 Millionen Euro pro Jahr.

2 Man geht von 4,5 Mrd. für nicht indizierte Krankenhausaufenthalte aus der häuslichen Pflege 2aus. Selbst wenn nur 3% weniger Krankenhausaufenthalte möglich wären durch die Bereitstellung von guter Haushaltsführung durch haushaltsnahe Dienstleistungen, lägen die eingesparten Kosten bei einem dreistelligen Millionenbetrag.

3 Hauswirtschaft im ambulanten Setting pro Pflegebedürftigen kostet ca. 6.240 Euro / Jahr. Stationäre Pflege kostet die Pflegekasse ca. 805 Euro bei Pflegegrad 2 und 1.319 Euro bei Pflegegrad 3 im Monat. Dies entspricht jährlichen Ausgaben von 9.660 Euro bzw. 15.825 Euro pro Pflegebedürftigen und Jahr. Ein Jahr ambulante Pflege bei Pflegegrad 3 kostet demnach 9.405 Euro weniger als die stationäre Pflege  Bei 100.000 Pflegebedürftigen entspricht dies einer Einsparung von 940,5 Millionen pro Jahr. Schon eine Verzögerung um wenige Monate bei einem Teil der Betroffenen wirkt sich finanziell stark aus.

Dieses Positionspapier wurde in der Sektion “Haushaltsnahe Dienstleistungen” des Deutschen Hauswirtschaftsrates erarbeitet. Für den bkh Berufsverband war Sieglinde Ausfelder an der Erarbeitung beteiligt.

Informationen zum Deutschen Hauswirtschaftsrat e. V.

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat ist der Zusammenschluss der Akteure in der Domäne Hauswirtschaft. Er ist die politische Interessenvertretung der Hauswirtschaft, der Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft, Partner für die Institutionen der Berufsbildung und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seine Akteure kommen aus den Bereichen Verbände und Organisationen, Schulen und Bildungsträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Altenhilfe, Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beratungsunternehmen, Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, Industrie und Hochschulen. Der Deutsche Hauswirtschaftsrat vertritt über 500.000 Mitglieder und Mitarbeitende sowie über 100.000 Leser*innen der Verbandszeitschriften.

Kontakt

Deutscher Hauswirtschaftsrat e. V.
Charlottenstr. 16,
10117 Berlin
Telefon 0160 – 93391732
post@hauswirtschaftsrat.de
www.hauswirtschaftsrat.de

https://www.hauswirtschaftsrat.de/aktuelles#c1098

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