Neue Gebührensätze nach SGB mit den BKKs in Bayern im Bereich Hauhaltshilfe beschlossen.
Am 19.06.2023 konnte der bkh mit dem BKK Landesverband Bayern eine neue Gebührenvereinbarung für Haushaltshilfeeinsätze nach Sozialgesetzbuch beschließen. Dabei konnte eine stufenweise Erhöhung des Stundensatzes um 15 Prozent rückwirkend zum 01.04.2023 erreicht werden. Die zweite Stufe folgt zum 01.04.2024. Das Wegegeld in Höhe von 6,50 Euro plus Kilometervergütung bei sehr weiten Fahrten blieb erhalten. Neu erreicht wurde im personellen Bereich eine Erweiterung um 3 weitere Berufsgruppen, die Haushaltshilfeeinsätze selbstständig erbringen dürfen, wobei eine Unterscheidung zwischen Haushalten mit und ohne Kindern unter 12 Jahren unterschieden wurde.
Der BKK Landesverband Bayern ist die Dachorganisation für alle Betriebskrankenkassen, die ihren Hauptsitz in Bayern haben. Die 16 Mitgliedskassen finden Sie hier.
Zusammen mit dem Versorgungsvertrag zwischen bkh und vdek Bayern sowie einem weiteren Versorgungsvertrag mit der AOK Bayern bietet der bkh Berufsverband Unternehmen im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen eine solide Grundlage für die Abrechnung von Haushaltshilfeleistungen.
Mehr Infos über „Hauswirtschaftliche Dienstleistungen im bkh“ und die
Zusammenarbeit mit den Krankenkassen finden Selbstständige hier.