Mit dem Fokus auf eine angemessene und wirtschaftliche Leistungsvergütung starteten bereits im September 2024 Vergütungsverhandlungen zwischen bkh und AOK Bayern.
Nach mehreren Terminen mit konstruktivem Austausch konnten wir mit einer Steigerung von 27 % bereits in der ersten Stufenerhöhung ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielen.
Die Erhöhung erfolgt insgesamt in zwei Stufen: Zum 01.01.2025 und zum 01.01.2026. Die zweite Anpassung richtet sich nach der zum 15.09.2025 bekanntwerdenden jährlichen Veränderungsrate.
Auch für die Anfahrtszeitpauschale konnten wir eine kleine Steigerung erzielen, wobei die Fahrtkostenerstattung (0,30 € bereits ab dem ersten Kilometer) gleichbleibt. Die vereinbarte Fortsetzung der Abrechenbarkeit je angefangene Stunde soll weiterhin den Weg für die/eine wirtschaftliche Leistungserbringung eröffnen bzw. auch honorieren.
Der neue Vergütungsvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und kann frühestens zum 31.12.2026 gekündigt werden.
Zusammen mit dem Versorgungsvertrag zwischen bkh und vdek Bayern sowie einem weiteren Versorgungsvertrag mit der BKKs bietet der bkh Unternehmen in Bayern im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen eine solide Grundlage für die Abrechnung von Haushaltshilfeleistungen.
Mehr Infos über „Hauswirtschaftliche Dienstleistungen im bkh“ und die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen finden Selbstständige hier.