Personalbemessung Hauswirtschaft in der Altenpflege

Arbeitspapier zu den Ergebnissen und zur Umsetzung der Personalbemessungsstudie in der Altenpflege (PeBeM – Rothgang-Studie)

In einem Arbeitspapier fasst die Sektion Hauswirtschaftliche Dienstleistungsbetriebe im Deutschen Hauswirtschaftsrat e. V. Erkenntnisse aus der Studie zur „Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß §113c SGB XI (PeBeM – Rothgang-Studie) zusammen.
Das Ergebnis der Studie ist der sogenannte Algorithmus 1.0 zur Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege. Ein wichtiger Kritikpunkt aus Sicht der Hauswirtschaft ist, dass bei der Studie die unterschiedlichen Konzepte zur Betreuung, Pflege und Versorgung in der stationären Altenpflege nicht berücksichtigt wurden. In der Umsetzung der Ergebnisse, in denen für die Pflege nach Fachkräften und Assistenzkräften unterschieden wird, ist demzufolge nicht berücksichtigt, dass in Einrichtungen, die nach dem Hausgemeinschaftskonzept angelegt sind, ein Teil dieser Mitarbeiter:innen durch hauswirtschaftliche Alltagsbegleiter:innen zu besetzen ist.
Das Arbeitspapier geht differenziert auf die zentralen Forderungen des Deutschen Hauswirtschaftsrats in der Altenpflege ein. Die Sektion Hauswirtschaftliche Dienstleistungsbetriebe weist erneut darauf hin, dass die Hauswirtschaft als wichtige Leistungsträgerin in der Altenpflege in Projekte und Planungen zur Zukunftssicherung der Altenpflege immer mit einbezogen werden muss. Dies wird auch der Fall sein, wenn sich das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums konkretisiert, eine weitere Studie in Auftrag zu geben, mit der ein sogenannter Algorithmus 2.0 für die anderen in der Altenpflege tätigen Professionen entwickelt wird. Dieses Vorhaben – so unsere Informationen – ist der nächste Schritt in der Entwicklung wissenschaftlich fundierter Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in stationären Pflegeeinrichtungen.
Das “Bündnis Sorgearbeit fair teilen”, in dem unser Dachverband Mitglied ist, hat einen Appell zu den Koalitionsverhandlungen verfasst.

Quelle: Newsletter 10/21 des Deutschen Hauwirtschaftsrats

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