Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – dgh kritisiert Wegfall des Entlastungsbetrags/ Hauswirtschaftliche Versorgung ab Pflegegrad 1

Bonn, 23. Juni 2026 – Die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) kritisiert in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung – kurz: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – den geplanten Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegestufe 1. Zudem verweist die dgh auf die Notwendigkeit der ambulanten hauswirtschaftlichen Versorgung, als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge.

„Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zeigt einmal mehr, wie wenig die Leistung der Alltagsversorgung wahrgenommen wird. Der geplante Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 wird das Gegenteil dessen bewirken, was erreicht werden soll“, warnt Prof.in i. R. Dr. Angelika Sennlaub, Vorstandsvorsitzende der dgh.

Denn: Statt einer Stärkung der Prävention für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, ist eine Schwächung zu erwarten. Pflegende Angehörige werden weniger Rentenpunkte für ihre Leistung erhalten, betroffene Pflegebedürftige werden stärker auf illegale Beschäftigungsverhältnisse ausweichen und sich letztlich noch früher für die teuerste Variante überhaupt – den Umzug in ein Pflegeheim – entscheiden müssen.      

Fakt ist: Bereits lange Zeit bevor der Bedarf an körperlicher Pflege oder der Wunsch nach einer Notrufzentrale einsetzt, wird hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt. Mit ihr können Alltagsanforderungen – wie z. B. das Einkaufen, Kochen und Reinigen – bewältigt und ein Heimaufenthalt verzögert oder gar vermieden werden.

Ein „Versorgungsnetzwerk“, das verschiedene Hilfen miteinander verzahnt und bei dem – ähnlich wie beim Pflegebedarf – auch im hauswirtschaftlichen Bereich ausgebildete Fachkräfte zum Einsatz kommen, schafft zudem nicht nur eine hohe Versorgungssicherheit, sondern ermöglicht Betroffenen auch ein längeres, selbstbestimmtes Leben. Hinzu kommt, dass – im Gegensatz zu Ehrenamtlichen oder Nachbarinnen und Nachbarn – ausgebildete hauswirtschaftliche Fachkräfte Gesundheitsgefährdungen auf beiden Seiten rechtzeitig er­kennen und damit vermeiden können. Dies gilt für Fragen der hauswirtschaftlichen Betreu­ung ebenso, wie für Aspekte der Hygiene oder Biografieorientierung.

Die dgh appelliert daher nachdrücklich, die ambulante hauswirtschaftliche Unterstützung als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge zu stärken und ab Pflegegrad 1 aufzunehmen. 

An der Online-Anhörung, die am 10. Juni 2026 auf Einladung der „Projektgruppe Pflegereform Zukunftspakt, Bundesministerium für Gesundheit” stattgefunden hat, haben sich mehr als 100 Verbände beteiligt und ihre Kommentare vorgebracht – darunter Prof.in i. R. Dr. Angelika Sennlaub, Vorstandsvorsitzende der dgh, sowie Martina Schäfer, Stellvertretendes dgh-Vorstandsmitglied, ebenso Ursula Schukraft, Präsidentin, Deutscher Hauswirtschaftsrat e. V., sowie die Spitzen weiterer hauswirtschaftlicher Verbände.

Die Einwände der Teilnehmenden werden derzeit von der Projektgruppe bearbeitet und fließen ggf. in den Gesetzentwurf ein. Die Beratung des PNOG soll voraussichtlich noch im Juli 2026 im Bundeskabinett erfolgen.

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) zum Referen­tenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung finden Sie unter LINK Stellungnahme

Kontakt:

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Geschäftsstelle
Dr. Christiane Pakula
Kaiser-Friedrich-Str. 13
53113 Bonn

Tel.: +49 228 9212592
E-Mail: dgh@dghev.de