BERUFSVERBAND
Hauswirtschaft gestalten.

Regularien

Regularien , Anträge und Informationen

Hier finden Sie Downloads, Links und Informationen, die den Verband betreffen.

Am 23. Juli 2022 fand die letzte Mitgliederversammlung mit Satzungsänderung statt. Die neuen Satzungsänderungen wurden mittlerweile vom Registergericht bestätigt.

Download als pdf: Satzung (Stand: 2022)

Geschäftsordnung des Bundesverbands und seiner Landesverbände: 
Download (Stand: 2016)

Geschäftsordnung der bkh-Landesverbände:
Download (Stand 1994)

Am 17.12.2020 erhielt der bkh die Rückmeldung vom Registergericht in München, dass die Gebühren- und Beitragsordnung, wie sie auf der Mitgliederversammlung am 12.09.2020 verabschiedet wurde, in dieser Form genehmigt ist.

Download als pdf: Beitragsordnung (Stand: 17.12.2020)

Ehrenordnung des bkh: bkh-Ehrenordnung

Antrag an die Mitgliederversammlung:

Sie möchten einen Antrag an die nächste Mitgliederversammlung stellen? Dann finden Sie hier ein Formular als Ausfüllhilfe.

Stimmübertragung:

Seit 2020 können wahl-/stimmberechtigte bkh-Mitglieder nach § 12 Punkt 3 der Satzung ihre Stimme an ein anderes ordentliches Mitglied übertragen, das an der Mitgliederversammlung teilnimmt. Hierzu genügt eine formlose, schriftliche Bevollmächtigung. Eine bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten.

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Bevollmächtigung:

Hinweise

Anträge mit satzungsänderndem Charakter, die im Register eingetragen werden müssen, sind mit der Einberufung der Mitgliederversammlung  bekanntzumachen, sonst können Sie nicht wirksam werden. Der Antrag muss deshalb vor der Einladung zur Mitgliederversammlung an uns geschickt werden. Handelt es sich um Anträge ohne satzungsändernden Charakter und ohne negative Auswirkungen auf die Mitglieder im bkh, kann dieser auch kurzfristig eingebracht werden. Über Anträge ohne satzungsändernden Charakter und ohne negative Auswirkungen auf die Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung eingebracht werden entscheiden die anwesenden Mitglieder.

Im Übrigen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unter § 36 die Versammlungsmöglichkeit eines Vereins:

§ 37 BGB regelt darüber hinaus die Berufung auf Verlangen einer Minderheit.

Es ist also möglich im Rahmen einer ordentlich als auch einer außerordentlich einberufenen Mitgliederversammlung alles zu beschließen, was im Interesse des Vereines liegt. Dazu gehören auch Satzungsänderungen.

Die in der ordentlichen MV des bkh am 12.09.2020 beschlossene Satzung enthält zu Informationszwecken einen Paragraphen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung.

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Hier finden Sie verschiedene Anträge und Formulare, die Mitgliedschaft betreffend:

  • Der Mitgliedsstatus ändert sich, z.B. von angestellt zu selbstständig mit Nutzung der SGB-Verträge des bkh? Dann ist das Formular zur Änderungsmitteilung richtig. Im Falle eines Wechsels zur Selbstständigkeit muss zusätzlich Anlage 1 (für Soloselbstständige) oder Anlage 2 (für Unternehmen mit Angestellten) ausgefüllt werden. Selbstständige, die die Verträge des bkh nach § 5 der Satzung nutzen, werden automatisch als Mitglied im Selbstständigen-Netzwerk “Hauswirtschaftliche Dienstleistungen im bkh” geführt und für diesen Bereich im Intranet frei geschaltet.
    Änderungsmitteilung Download als pdf:
    Änderungsmitteilung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die für bkh-Mitglieder rabattiert sind, oder die Nutzung anderer bkh-Vorteilsangebote ist ein Nachweis der Mitgliedschaft notwendig. Ein Mitgliedschaftsnachweis kann gerne in der bkh-Zentrale angefordert werden.

Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden können beim Finanzamt als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (ELSTER-Formulare -> ANLAGE N -> Zeile 40).

Für den Nachweis der geleisteten Beitragszahlung können Sie gerne in der bkh-Zentrale eine Zahlungsbestätigung anfordern.

In der Regel verlangt das Finanzamt erst Einsicht bei Ausgaben über 200 EUR. Bei Kleinbeiträgen (1-200 EUR) reicht als Nachweis auch ein Kontoauszug.

Mitgliederversammlungen

Liebe Mitglieder, in diesem Bereich haben wir Protokolle und Anlagen der zuletzt stattgefundenen Mitgliederversammlungen zum Nachlesen abgelegt.

Zum satzungsgemäßen Turnus unserer Mitgliederversammlungen:

Bis 2020 fand die ordentliche Mitgliederversammlung  turnusgemäß alle 2 Jahre statt. Seit der Satzungsänderung 2020 findet sie einmal pro Jahr statt. Wir haben uns deshalb entschlossen, die Mitgliederversammlungen durchzunummerieren, da es bereits Nachfragen zu einer Mitgliederversammlung im Jahr 2017 oder 2019 gab. Diese hat es aber turnusgemäß nicht gegeben. 

Mitglieder- statt Delegiertenversammlung seit 1992:

Die Mitgliederversammlung des bkh war bis zur Satzungsänderung 1992 eine Delegiertenversammlung. Bis dahin waren Einzelmitgliedschaften nicht möglich. Einzelmitglieder schlossen sich stattdessen Ortsgruppen an und wurden durch die jeweilige Ortsgruppenvertreterin vertreten. Seit 1992 können Einzelmitglieder auf Bundes- und Länderebene die Verbandsarbeit aktiv mitgestalten. 

Durchnummeriert haben wir fortlaufend alle Delegierten – und Mitgliederversammlungen ab Vereinsgründung im Jahr 1907. Streng genommen gab es aber 43 satzungsgemäß stattgefundene Delegiertenversammlungen und ab der 44. Versammlung im Jahr 1994 finden erstmals satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungen statt. 

Protokoll der MV vom 23.10.2021: Download

Protokoll der MV vom 27.10.2018:  Download

Protokoll der MV vom 12.11.2016: Download

Protokoll der MV vom 21.11.2015: Download