Kooperation im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Selbstständigen-Netzwerk "Hauswirtschaftliche Dienstleistungen im bkh"
Miteinander - Füreinander

Unsere Selbstständigen im Netzwerk “Hauswirtschaftliche Dienstleistungen im bkh” bieten Kooperationen im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsbegleitung / Unterstützung im Haushalt) im Sinne des § 45a Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung.

– für (solo)selbstständige hauswirtschaftliche Fachkräfte (Personen, die über eine mindestens dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung oder geeignete Studienabschlüsse verfügen) zur Sicherstellung einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung

– für (solo)selbstständige Nicht-Fachkräfte zur Begleitung bei ihren Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie zur Sicherstellung einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Wir unterstützen Nicht-Fachkräfte außerdem durch unseren fachlichen Rat.

Die Sicherstellung der angemessenen fachlichen Unterstützung und Begleitung für Nicht-Fachkräfte auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft sowie die Sicherstellung der Urlaubs- und Krankenvertretung für Solo-Selbstständige auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung sind Pflicht für Solo-Selbstständige, die im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden wollen und Vertragspartner der Pflegekassen sind oder werden wollen.

Interessierte melden sich gerne direkt beim bkh.

Wir beraten und unterstützen Sie auch bei Ihrer Selbstständigkeit sowie bei der Vertragsgestaltung im Rahmen verschiedener Formen der Leistungserbringung nach Sozialgesetzbuch.