Tarifabschluss 2023 für Privathaushalte

Einigung bei
2. Verhandlungsrunde

Neuer bundesweit gültiger Mantel- und Entgelttarifvertrag für hauswirtschaftliche Beschäftigte in Privathaushalten und haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen beschlossen.

Der bkh Berufsverband für Angestellte und Selbstständige in der Hauswirtschaft e. V. und dessen Tarifpartner, der VerbraucherService Bundesverband im Katholischen Deutschen Frauenbund e. V., verhandelten zum 01.04.2023 einen neuen Tarifvertrag.

Nach intensiven Gesprächen angesichts der ungewissen Preisentwicklung, der größten Wirtschaftskrise nach dem 2. Weltkrieg sowie berechtigten Zukunftssorgen auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite konnten wir eine für beide Seiten tragbare Einigung erreichen. Es galt, die zurückliegenden Erfolge zur Sicherung der Rechte und Pflichten auf der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite weiter zu festigen.

Erhöhung der Entgelte

In Verbindung mit einer 2-jährigen Laufzeit (bis 31.03.2025) verständigten wir uns auf eine lineare Entgelterhöhung von vier bzw. acht Prozent in zwei Schritten:

1. Stufe – Erhöhung zum 01.04.2023

  • Gruppe 1-2b (An- und Ungelernte): Erhöhung +2 %
  • Gruppe 3-5 (mind. 2-jährige Ausbildung): Erhöhung +4 %

2. Stufe – Erhöhung zum 01.04.2024

  • Gruppe 1-2b: Erhöhung +2 %
  • Gruppe 3-5: Erhöhung +4 %

Bei wöchentlicher Arbeitszeit gemäß Manteltarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung beträgt das Bruttoentgelt:

Gefordert hatte der bkh 10,6 % mehr Geld für alle Beschäftigten, um die Teuerungsraten aufzufangen. Mit dem nun erzielten Ergebnis konnte der bkh für die Lohngruppen 3-5 (ausgebildete Fachkräfte) dennoch ein Lohnniveau verhandeln, dass sich mit äquivalenten Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst (Gruppen 5-12) vergleichen lässt. Die Tarifhöhe für die Gruppen 1 und 2 wird voraussichtlich geringfügig unter dem vergleichbaren Niveau liegen (jeweils bezogen auf die prognostizierte Entgelttabelle TVÖD VKA für 2024).

Aus- und Fortbildung lohnen sich

Für Auszubildende wurde eine lineare Erhöhung der Ausbildungsvergütung in zwei Schritten vereinbart:

  1. Stufe: ab 01.04.2023 bis 31.03.2024 Erhöhung + 2%
  2. Stufe: ab 01.04.2024 bis 31.03.2025 Erhöhung + 2%

Damit ist die Vergütung für Azubis mittlerweile auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes und schafft einen deutlichen Anreiz, eine hauswirtschaftliche Ausbildung anzustreben.

Bereits 2018 haben die Tarifpartner gemeinsam beschlossen, dass Beschäftigte durch regelmäßige Fortbildung eine schnellere tarifliche Höherstufung erlangen können. Das Weiterbildungszertifikat dient außerdem der weiteren Professionalisierung im eigenen Beruf.

Das Tarifwerk wurde auch formell überarbeitet und in einen allgemeinen Manteltarifvertrag mit zwei Anlagen umgestaltet. Die für Angestellte in Privathaushalten geltenden Sondervereinbarungen sind in Anlage 1 zusammengefasst. In Anlage 2 sind die für Angestellte in hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen verbindlichen Sonderregelungen fixiert.

Der neue Mantel- und Entgelttarifvertrag wurde am 30.03.2023 gemeinsam in den Räumen des VerbraucherService Bundesverband im Katholischen Deutschen Frauenbund e. V. in München unterschrieben.

Abschließend bedankten sich beide Seiten für die sehr wertschätzende, umsichtige und wohlwollende Durchführung der vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage herausfordernden Verhandlungen.

Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte

Thema war auch die Zahlung eines Einmalbetrag als Ausgleich für die aktuellen Preissteigerungen. Ein besonderes Anliegen des bkh war, dass die Beschäftigten keine Nullrunde hinnehmen müssen. Deshalb wurde die Forderung nach einer Einmalzahlung zu Gunsten der echten Tariferhöhung zurückgestellt.

Wir appellieren an Arbeitgeber, je nach persönlicher wirtschaftlicher Lage, an ihre Beschäftigten zusätzlich eine Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen. Bis Ende 2024 ist diese bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei! Bitte machen Sie von dieser durch die Regierung eingeräumten Möglichkeit zum Wohle der Beschäftigten Gebrauch.

Mehr unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/Damit-koennt-ihr-rechnen/damit-koennt-ihr-rechnen.html

Der bkh Berufsverband für Angestellte und Selbstständige in der Hauswirtschaft e. V. (bkh) verhandelt seit 1964 Tarifverträge für Beschäftigte in Privathaushalten. Eine gerechte Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen sowie die Förderung von Ausbildung und Fachkraftquote sind dabei zentrale Ziele. Der Arbeitsmarkt Privathaushalt muss auch durch attraktive Löhne Anreize bieten, damit mehr Menschen eine Ausbildung in dieser vielfältigen Nische anstreben. Lohngerechtigkeit ist ein wichtiges Instrument, um dem massiven Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Tarifverträge sorgen für Sicherheit und Fairness

  • faire Löhne bei verbindlich geregelter Arbeitszeit,
  • Urlaubsanspruch,
  • besser finanzierbaren Wohnraum durch eine Ballungsraumzulage,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Sachbezugsrecht und Kilometergeld,
  • zeitgemäße Ausbildungsvergütung.

Das aktuelle Tarifpaket „Privathaushalte“ kann ab sofort gegen eine Schutzgebühr von 15,00 Euro bestellt werden.

bkh-Mitglieder erhalten das Infopaket kostenlos. Das Infopaket ist im Intranet abrufbar.

Info Tarifarbeit
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