Neue Tarifverträge für Pfarrhaushalte

Knapp zwei Prozent Lohnsteigerung

Am 12.01.2021 verhandelte der bkh e.V. mit dem Klerusverband e.V. (Arbeitgeber) einen neuen Entgelt- und Manteltarifvertrag für hauswirtschaftliche Beschäftigte in Pfarrhaushalten in Bayern.

Unter dem Einfluss der Pandemie hatten sich die Tarifverhandlungen, die eigentlich für September / Oktober 2020 angesetzt waren stark verzögert. Um tarifliche Nachteile für die Angestellten zu vermeiden, begegneten sich die Verhandlungspartner nun im virtuellen Raum. Die erreichten Lohnerhöhungen fielen zwar moderat aus, eine Nullrunde konnten wir aber abwenden. Im Pfarrhaushalt ist die Arbeitsbelastung während des monatelangen Lockdowns – anders als in vielen Bereichen der Volkswirtschaft – auch angestiegen.

Die Tarifpartner einigten sich  auf folgende stufenweise Erhöhung:

  • Stufe 1: Erhöhung zum 01.04.2021 um 50 Euro
  • Stufe 2: Erhöhung zum 01.04.2022 um weitere 1,8 %

Im Rahmen der Verhandlungen verständigte man sich außerdem auf eine Aktualisierung wichtiger Inhalte im bestehenden Tarifwerk. Insbesondere sollen bei der Entgelttabelle unterschiedliche Arbeitszeitmodelle besser dargestellt werden. Auch die Bereiche betriebliche Altersvorsorge sowie Sachbezugsleistungen sollen klarer definiert werden.

Die Vertragslaufzeit beginnt rückwirkend zum 01.09.2020  und kann frühestens zum 31.12.2022 gekündigt werden.

Dieser Tarifvertrag gilt flächendeckend für 
hauswirtschaftliche Beschäftigte in Pfarrhaushalten in Bayern.  

In Privathaushalten gilt der Mantel- und Entgelttarifvertrag für hauswirtschaftliche Angestellte in Privathaushalten und haushaltsnahen Dienstleistungsunternehmen zwischen bkh e.V. und VerbraucherService im KDFB e.V.. 

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