Über die “verordnete” Sonntagsruhe

Liebe Mitglieder des BKH, liebe Leserinnen und Leser,

vor 1700 Jahren, am 3. März 321, erließ Kaiser Konstantin ein Dekret, mit dem die Sonntagsruhe erstmals gesetzlich verankert wurde. Auch wenn die Christen schon vorher am Sonntag sich zum Gottesdienst trafen, um die Auferstehung Christi zu feiern, so war dies durch die verordnete Sonntagsruhe nun noch einfacher.

Der in der Schöpfungserzählung der Bibel von Gott geschaffene Ruhetag – der siebte Schöpfungstag – wanderte damit vom Samstag auf den Sonntag. Zu diesem Ruhetag habe ich in einem Fastenkalender heuer in einer alternativen Schöpfungserzählung folgenden Text gefunden:

Der 7. Schöpfungstag
„Siehe, es war sehr gut.“ Das Werk ist vollbracht. Zeit auszuruhen, sich zu freuen und neu zu sammeln. Der Mensch ist schon dabei. Es ist sein erster Tag in der Schöpfung. Den Ruhetag muss er sich nicht verdienen. Er ist kein Lohn, sondern eine Gabe. Bevor der Mensch sein Leben selbst in die Hand nimmt, ist ihm bereits Sinn geschenkt. Alles, was er selbst schafft – im Guten wie im Schlechten – kann dies nicht befördern oder gefährden. Auch der Tod nicht. Der Ruhetag bleibt das Zeichen des Bundes zwischen Gott und Mensch: Du sollst den Feiertag heiligen!
Hält sich der Mensch an dieses Gebot, gibt er zu erkennen, dass er zu diesem einen Gott gehört – und zu niemand anderem. Er gehört zu einem Gott, der den Menschen befreien will aus fremdbestimmter Arbeit, Leid, Schmerz und Unterdrückung. Das ist Auferstehung. (Frank Hofmann)

Auch wenn im Haushalt und in der Hauswirtschaft die Sonntagsruhe nicht absolut eingehalten werden kann, so wünsche ich doch allen, dass sie immer auch etwas von der gottgeschenkten Sonntagsruhe spüren und sich dankbar an die Auferstehung Christi erinnern können, die den Sonntag für uns zu einem „Feier“-Tag macht.

Pfarrer Bernhard Waldherr

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