Prüfungsabnahme im Beruf “Hauswirtschafter:in” nach neuer Ausbildungsverordnung

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Prüfungsabnahme im Beruf “Hauswirtschafter:in” nach neuer Ausbildungsverordnung

Prüfungsabnahme im Beruf “Hauswirtschafter:in” nach neuer Ausbildungsverordnung

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Am 19. Oktober 2022 via ZOOM. Der Vortrag vermittelt Änderungen durch die neue Ausbildungsverordnung “Hauswirtschafter:in” .

Beschreibung

Abnahme der Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf ‚Hauswirtschafter:in‘ nach der neuen Ausbildungsverordnung

Bereits zum 1. August 2020 wurde die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin wirksam. Alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse werden seit 1. August nach den Vorgaben der neuen Ausbildungsverordnung durchgeführt. Der Vortrag informiert darüber, welche Neuerungen sich für Sie bei der Abnahme der Prüfungen ergeben.

Inhalte

Was ist neu?

  • Die Ausbildung bereitet noch stärker als bisher auf einen Beruf für und mit Menschen vor. Der Aspekt “Betreuung” im Sinne von begleitenden, aktivierenden und fördernden Maßnahmen erhält besonderes Gewicht.

  • De Inhalte “Digitalisierung” und “Anleiten von Personen” werden neu eingeführt.

  • Das Thema “Nachhaltigkeit” erfährt besondere Bedeutung.

  • Die Berufsausbildung ist in drei Abschnitte gegliedert:
    A. Schwerpunktübergreifende, profilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
    B. Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten: personenbetreuende Dienstleistungen, serviceorientierte Dienstleistungen und ländlich-agrarische Dienstleistungen
    C. Schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • In der Zwischenprüfung sind zwei Arbeitsproben inklusive situativem Fachgespräch durchzuführen.

  • In der Abschlussprüfung sind eine Arbeitsaufgabe mit auftragsbezogenem Fachgespräch und ein betrieblicher Auftrag im Schwerpunkt mit Präsentation und auftragsbezogenem Fachgespräch durchzuführen.

Was ist geblieben?

  • Es bleibt bei der Berufsbezeichnung “Hauswirtschafter” bzw. “Hauswirtschafterin”.

  • Die Berufsausbildung dauert drei Jahre und es findet eine Zwischenprüfung im 4. Ausbildungshalbjahr und eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit statt.

  • Die Zwischen- und Abschlussprüfung umfassen weiterhin schriftliche Prüfungsteile.

  • Ein betrieblicher Ausbildungsplan ist verpflichtender Bestandteil des Ausbildungsverhältnisses und von Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb zu führen.

  • Ein Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist von Auszubildenden zu führen und bei der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung der zuständigen Stelle vorzulegen.

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitglieder in Prüfungsausschüssen.

Termine und Ort

Termin:
Samstag, 19. Oktober 2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr
Veranstaltungsart:
Online via ZOOM
Den Zugang zur Veranstaltung bekommen Sie kurz vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.

Kosten

Kosten: EUR 10,00 EUR
Ermäßigter Beitrag:
kostenlos für bkh-Mitglieder und Mitglieder im Berufsverband Hauswirtschaft e. V.
Die Ermäßigung gilt auch für bkh-Mitgliedschaftsanträge, die zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.

Leitung und Kontakt

Seminarleitung:
Maria Stangl
Bildungsberaterin Regierung Oberbayern
Veranstaltungsorganisation und -leitung:
bkh-Bundesverband
Rückfragen und Informationen: 
per Telefon (Carmen Kappler): +49 (0) 89 35 67 59 4 (wir rufen ggf. zurück)

Online-Nachfrage zur dieser Veranstaltung:

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Bildnachweis

Peter Atkins – Fotolia.com

Anmeldung

Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Termin, spätere Anmeldungen nach Verfügbarkeit.

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Date And Time

Mittwoch, 19.10.2022 um 18:00
 

Ort

Online event
 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

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